Landessuchtkonferenz Brandenburg
Die Landessuchtkonferenz (LSK) ist ein freiwilliger Zusammenschluss von Institutionen, Organisationen, Vereinigungen und Verbänden aus dem Handlungsfeld der Suchtprävention und der Suchtkrankenhilfe in Brandenburg. Ziel dieses Zusammenschlusses ist es, die Qualität des Handelns von Akteuren mit unterschiedlichen Aufgaben und Zuständigkeiten im gemeinsamen Handlungsfeld zu verbessern.
Durch die LSK wird ein Rahmen geschaffen, in dem die beteiligten Akteure
- ihre Zusammenarbeit miteinander abstimmen und koordinieren
- gemeinsam suchtpolitische Ziele vereinbaren und formulieren
- Maßnahmen planen, bündeln und evaluieren sowie
- Gesundheitsberichte entsprechend gemeinsam festgelegter Vorgaben erstellen
Die LSK versteht sich als Forum für die fachliche und politische Diskussion zum Thema Sucht und Suchtpolitik. Dazu zählt auch die Beobachtung und Analyse des Suchtgeschehens in Brandenburg und das damit einhergehende Aufzeigen von Schwachstellen in den Bereichen der Suchtprävention, Suchtkrankenhilfe und der Bekämpfung der Betäubungsmittelkriminalität.
Das Zustandekommen der LSK basiert auf einem Beschluss der Landesregierung über die Umsetzung des Landesprogramms gegen Sucht. Die Arbeitsweisen des Plenums, des Geschäftsführenden Ausschusses und der Arbeitskreise, welche die zentralen Organe der LSK darstellen, folgen den Regularien der Geschäftsordnung.