8. Plenum der Landessuchtkonferenz Brandenburg
Am Montag, den 17. Juni 2024, fand das 8. Plenum der Landessuchtkonferenz (LSK) in Potsdam statt.
Unter dem Titel „Cannabis, Alkohol, Tabak und Co | Komplexe Herausforderungen für die Gesellschaft“ stellten die Teilnehmenden verschiedene Perspektiven auf Suchtmittelkonsum vor und diskutierten diese. Die Arbeitskreise der Landessuchtkonferenz berichteten über ihre Tätigkeiten und künftige Schwerpunkte, darunter verstärkte Präventionsmaßnahmen im Jugend- und jungen Erwachsenenalter. Den thematischen Schwerpunkt bildete das Thema Cannabis.
Alle Dokumente und Informationen zum Termin finden Sie hier.
In der Landessuchtkonferenz (LSK) haben sich 2002 Vertreter verschiedener Ministerien, der Kranken- und Rentenversicherung, von freien Trägern, Selbsthilfegruppen, Verbänden der Suchtprävention, der Ärzteschaft und der Suchtkrankenhilfe in Brandenburg freiwillig zusammengeschlossen. Mit dem Zusammenschluss soll die Qualität des Handelns und die Kooperation von Akteur*innen mit unterschiedlichen Aufgaben und Zuständigkeiten im gemeinsamen Handlungsfeld zu verbessert werden. Die LSK versteht sich als ein Gesundheitszieleprozess.
Durch die LSK wird ein Rahmen geschaffen, in dem die beteiligten Akteur*innen
- Daten zum Substanzkonsum und Sucht gewinnen, analysieren und öffentlich machen
- gemeinsam suchtpolitische Ziele vereinbaren und formulieren
- ihre Zusammenarbeit abstimmen und koordinieren
- Maßnahmen planen, bündeln und evaluieren.
Die LSK versteht sich als Forum für die fachliche und politische Diskussion zum Thema Sucht und Suchtpolitik. Dazu zählt die Beobachtung und Analyse des Suchtgeschehens in Brandenburg und das damit einhergehende Aufzeigen von Schwachstellen und Chancen in der Suchtprävention, Suchtkrankenhilfe und der Problematik illegaler Drogen.
Die LSK arbeitet beständig in den Arbeitskreisen. Sie sind der Kern und Motor der fachlichen Arbeit zu Daten des Handlungsfeldes, Suchtprävention, ambulanter Suchthilfe und pathologischem Glücksspiel.
Das Zustandekommen der LSK basiert auf einem Beschluss der Landesregierung über die Umsetzung des Landesprogramms gegen Sucht. Die Arbeitsweisen des Plenums, des Geschäftsführenden Ausschusses und der Arbeitskreise folgen den Regularien der Geschäftsordnung.
Eine Übersicht der an der LSK beteiligten Institutionen bietet die Mitgliederliste.