x

Die Arbeitskreise

Um eine effektive Bearbeitung der Ziele der Landessuchtkonferenz zu ermöglichen, wurden auf der ersten Plenumssitzung am 3. September 2002 vier Arbeitskreise einberufen. Sie sind in ihren Aufgaben und Zuständigkeiten klar definiert und müssen Rechenschaft über ihre Arbeit ablegen.

Inhaltlich setzen sich die Arbeitskreise mit den Themen Suchtprävention, Daten und Berichterstattung, Ambulante Suchthilfe, Pathologisches Glücksspiel sowie Teilhabe Suchtkranker auseinander.

Ihre Aufgabe ist es, den Geschäftsführenden Ausschuss im jeweiligen Themengebiet fachlich zu unterstützen, Entwürfe von Beratungsunterlagen für die Plenumssitzungen der LSK zu erarbeiten, auf den Plenumssitzungen beschlossene Aufgaben zu übernehmen und dem Geschäftsführenden Ausschuss Stellungnahmen zu den Arbeitskreisen bearbeiteten Themenschwerpunkte vorzulegen.