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8. Plenum der Landessuchtkonferenz

Am Montag, den 17. Juni 2024 findet das 8. Plenum der Landessuchtkonferenz (LSK) in Potsdam statt. Unter dem Titel Cannabis, Alkohol, Tabak und Co | Komplexe Herausforderungen für die Gesellschaft werden verschiedene Blickwinkel aus der Suchtprävention, Suchthilfe und dem Jugendschutz zum Suchtmittelkonsum vorgestellt und diskutiert. Schwerpunkt dabei wird der Cannabiskonsum sein.

Im Plenum der LSK werden die suchtspezifischen Ziele des Landes Brandenburg abgestimmt.

Genauere Informationen zum Programm und zur Anmeldung werden im ersten Quartal 2024 an dieser Stelle veröffentlicht.

Landessuchtkonferenz Brandenburg

Gemeinschaftsinitiative gegen Sucht

In der Landessuchtkonferenz (LSK) haben sich 2002 Vertreter verschiedener Ministerien, der Kranken- und Rentenversicherung, freien Trägern, Selbsthilfegruppen, Verbände der Suchtprävention, der Ärzteschaft und der Suchtkrankenhilfe in Brandenburg freiwillig zusammengeschlossen. Mit dem Zusammenschluss soll die Qualität des Handelns und die Kooperation von Akteuren mit unterschiedlichen Aufgaben und Zuständigkeiten im gemeinsamen Handlungsfeld zu verbessert werden. Die LSK versteht sich als ein Gesundheitszieleprozess.

Durch die LSK wird ein Rahmen geschaffen, in dem die beteiligten Akteure

  • Daten zum Substanzkonsum und Sucht gewinnen, analysieren und öffentlich machen
  • gemeinsam suchtpolitische Ziele vereinbaren und formulieren
  • ihre Zusammenarbeit abstimmen und koordinieren
  • Maßnahmen planen, bündeln und evaluieren.

Die LSK versteht sich als Forum für die fachliche und politische Diskussion zum Thema Sucht und Suchtpolitik. Dazu zählt die Beobachtung und Analyse des Suchtgeschehens in Brandenburg und das damit einhergehende Aufzeigen von Schwachstellen und Chancen in der Suchtprävention, Suchtkrankenhilfe und der Problematik illegaler Drogen.

Die LSK arbeitet beständig in den Arbeitskreisen. Sie sind der Kern und Motor der fachlichen Arbeit zu Daten des Handlungsfeldes, Suchtprävention, ambulanter Suchthilfe und pathologischem Glücksspiel.

Das Zustandekommen der LSK basiert auf einem Beschluss der Landesregierung über die Umsetzung des Landesprogramms gegen Sucht. Die Arbeitsweisen des Plenums, des Geschäftsführenden Ausschusses und der Arbeitskreise folgen den Regularien der Geschäftsordnung.

Eine Übersicht der an der LSK beteiligten Institutionen bietet die Mitgliederliste.